Kategorie: Gesetze Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel müssen mit Bedacht verwendet werden

Gesetzgebung NahrungsergaenzungsmittelNahrungsergänzungsmittel werden heute von vielen Menschen genutzt. Sie können effizient dazu beitragen, dass ein Mangel an bestimmten Stoffen nachhaltig ausgeglichen wird. Aber auch Leistungssportler greifen gerne zu den Mitteln. Wenn der Körper bei besonderer Aktivität bestimmte Stoffe verbraucht, können die künstlichen Produkte schnell wieder für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen. Auch bei besonderem Stress wirken manche Nahrungsergänzungsmittel. Sie statten den Körper mit Energie aus und bieten eine gute Nervennahrung. Damit Nahrungsergänzungsmittel jedoch gesund sind, müssen sie bestimmten Ansprüchen genügen. Viele Menschen kennen diese Ansprüche nicht. Mancher Nutzer weiß nicht einmal, was ein Nahrungsergänzungsmittel eigentlich kennzeichnet.

Was sich hinter den beliebten Produkten verbirgt

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist das, was der Name bereits verspricht. Der wichtigste Teil des Wortes besteht dabei im Hinweis auf die Ergänzung. Konzipiert werden die Stoffe als Ergänzung zu einer gesunden Ernährung. Das bedeutet, dass der Konsum von Vitaminen, Calcium, Eisen oder anderen wichtigen Stoffen durch das Mittel zusätzlich aufgestockt werden kann. Die Produkte kommen dann zum Einsatz, wenn der Körper zeitnah bestimmte Stoffe benötigt. Die Aufnahme von natürlichen Vitaminen oder anderen Stoffen sollen die Mittel jedoch nicht ersetzen. Der Mensch sollte sich einen Lebenswandel angewöhnen, der den eigenen Körper im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung gut versorgt. Was wiederum die künstliche Aufnahme auszeichnet ist die schnelle und sehr gezielte Versorgung. Damit das Mittel diese leisten kann, muss es die frischen Stoffe auf besondere Weise konservieren. Nahrungsergänzungsmittel verwenden dabei verschiedene Methoden. Damit das Produkt sicher ist, muss es bestimmten rechtlichen Vorgaben genügen. [https://www.bll.de/de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/nem-gesetzliche-regelungen]

EU regelt Höchst- und Mindestmengen

Vitamine sind lebenswichtige Stoffe. Bei einer zu hohen Aufnahme dieser Stoffe kann es jedoch zu gesundheitlichen Problemen kommen. Damit diese nicht auftauchen, hat der Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen. Es gibt rechtliche Rahmenregelungen für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, die in der ganzen Europäischen Union gelten. In diesen Regelungen ist unter anderem die klare Kennzeichnung als Nahrungsergänzungsmittel geregelt. Wenn die Verbraucher ein entsprechendes Produkt in ihren Händen halten, wissen sie somit genau, dass sie davon nur eine bestimmte Menge zu sich nehmen dürfen. Wegweisend in diesem Bereich ist die EU Richtlinie 2002/46/EG. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32002L0046] Die EU-Rechtsvorschrift macht unter anderem klare Vorgaben für Mindest- und Höchstmengen, die in den Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen. [https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/food-supplements] So wird dafür gesorgt, dass nur eine bestimmte Höchstmenge eines Stoffes in einer Kapsel oder einem bestimmten Produkt enthalten ist. Mit dieser wichtigen Regelung sorgen die Gesetzgeber dafür, dass sich die Verbraucher nicht zu schnell eine Überdosierung des entsprechenden Stoffs einhandeln. Als Nutzer muss dabei bedacht werden, dass Vitamine und Mineralstoffe nicht allein über die Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden. Auch über die tägliche Ernährung nehmen die Menschen einen bestimmten Anteil dieser Stoffe auf. Zur Dosis der Nahrungsergänzungsmittel muss der darin enthaltene Anteil an Vitaminen und Mineralstoffen noch hinzugerechnet werden. Erst eine Rechnung, die dies berücksichtigt, kommt bei einem korrekten Ergebnis der täglich aufgenommenen Menge eines Stoffes an.

Verbraucherverbände kritisieren beschränkten Geltungsbereich

Die Richtlinie auf europäischer Ebene hat bislang jedoch nur einen beschränkten Geltungsbereich. Sie beschränkt sich auf eine Kennzeichnungsregelung für Vitamine und Mineralstoffe. Für Zubereitungen aus pflanzlichen Stoffen wie beispielsweise Goji-Beere oder Aloe Vera gibt es keine klaren Regelungen. Dies wird von Verbraucherverbänden kritisiert. Sie fordern eine Ausweitung der Regelung auf pflanzliche Stoffe. [https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/nahrungsergaenzungsmittel-was-das-gesetz-erlaubt-4988] Auch diese können im Falle einer Überdosierung schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit habe. In vielen Pflanzen sind Stoffe mit besonderem Wirkungsgrad vorhanden. Manche Pflanzen stehen in ihrer Wirkung einem künstlichen Medikament in nichts nach. Umso wichtiger für die Verbraucher ist die genaue Prüfung der Inhalte dieser Pflanzen. Ein weiterer Punkt spricht ebenfalls für die Ausweitung der gesetzlichen Regelungen auf Pflanzen: Immer mehr Nahrungsergänzungsmittel werden heute aus solchen pflanzlichen Stoffen hergestellt. Der Hype um Superfoods [https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/superfood-hype-um-fruechte-und-samen-12292] hat diesen Mitteln einen besonderen Schub verschafft. Sie werden heute von vielen Verbrauchern eingekauft und gerne genutzt. Nicht alle Verbraucher beschränken sich beim Konsum von Superfood auf die empfohlene Tagesration. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wäre sinnvoll. Sie könnte dafür sorgen, dass die Menschen bewusster mit den pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln umgehen.

Elementare gesetzliche Rahmenbestimmungen gelten

Es gibt allerdings eine ganze Reihe gesetzlicher Rahmenbestimmungen, die auch im Falle der pflanzlichen Stoffe sehr wohl gelten. Um die Zulassung für ein Nahrungsergänzungsmittel zu erhalten, müssen die Hersteller diese Anforderungen bis in jedes Detail erfüllen. Wer ein Nahrungsmittel herstellt, muss dieses dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorlegen. Dieses Amt erteilt die Zulassung oder verweigert die selbe. Erst nach Erhalt einer Zulassung darf das Produkt verkauft werden. Durch das Amt wird die Zusammensetzung und die Verpackung des Produkts geprüft. Für eine Zulassung muss auf der Verpackung der Inhalt klar ausgewiesen sein. Außerdem müssen bei Nahrungsergänzungsmitteln die empfohlenen Tagesportionen ausgewiesen werden. Anhand dieser Kennzeichnung können Verbraucher einschätzen, wie viele Portionen des Produkts sie pro Tag essen sollen. Auch Warnhinweise sind Pflicht: Falls sich der Stoff bei der Überschreitung bestimmter Mengen schädlich auswirken kann, müssen die Hersteller einen entsprechenden Hinweis auf der Verpackung ihres Produkts abdrucken. Die im Produkt enthaltenen Stoffe müssen genau ausgewiesen werden. Zudem muss das Produkt ein Verfallsdatum beziehungsweise Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten.

Probiotika unterliegen ebenfalls klaren Regelungen

Eine besonders beliebte Form der Nahrungsergänzungsmittel sind Probiotika. Diese Mittel versprechen eine gesunde Versorgung der Darmflora. Wie man mittlerweile weiß, ist der Darm nicht nur für eine gesunde Verdauung von Bedeutung. Die Darmflora hat auch einen erheblichen Einfluss auf das Immunsystem des Menschen. Bücher wie der Bestseller „Darm mit Charme“ trugen zur Verbreitung dieser wichtigen Information bei. Viele Menschen achten deshalb heute in besonderer Weise auf die Pflege ihrer Darmflora. Probiotika setzen mit ihren Versprechungen genau hier an. Doch falsche Zusammensetzung oder unberücksichtigte Nebenwirkungen können auch und gerade im Fall der Probiotika große Folgen haben. Die Mittel arbeiten zum Teil mit Bakterien, welche die Darmflora positiv beeinflussen sollen. Bei Überdosierung oder unbekannten Nebeneffekten ist die Ausbreitung solcher Bakterien jedoch sehr folgenreich. In neueren Studien [https://www.nature.com/articles/s41424-018-0030-7] wurde so von einem Forschungsteam um den ausgewiesenen Darmexperten Satish Rao herausgefunden, dass Probiotika auch ihre dunklen Seiten haben. In manchen Fällen besiedeln sie die Darmflora des Menschen und führen zu einer übergroßen Produktion von Milchsäure. Dies kann sich erheblich auf die Konzentrationsfähigkeit der Menschen auswirken und sogar das Gedächtnis schwächen. Es ist daher umso wichtiger, dass bei Probiotika die Zusammensetzung des Stoffes transparent gemacht wird und die Verbraucher klar und deutlich auf die empfohlene Tagesration eines Produkts hingewiesen werden.

Verbraucher müssen das richtige Maß finden

Viele Wissenschaftler folgern deshalb, dass Nahrungsergänzungsmittel genau so vorsichtig wie Medikamente verwendet werden sollten. Sie dürfen den Verbrauchern nicht dazu dienen, den eigenen Hunger zu stillen. Auch wenn der Hunger nach einem gesunden Körper groß ist, sollten die kleinen Mittel sehr zielgenau eingesetzt werden. Auf das richtige Maß kommt es an. Damit dieses eingehalten wird, spielt nicht nur die Kennzeichnungspflicht und der Nachweise der Inhaltsstoffe eines Nahrungsergänzungsmittels eine Rolle. Entscheidend ist auch das Bewusstsein bei den Verbrauchern. Sie müssen die Stoffe entsprechend der Empfehlungen einnehmen, die von den Herstellern gemacht werden. Doch dabei gibt es eine besondere Crux: Die Verpackung der Produkte wird für die Zulassung eines Produkts mit eingereicht. Entsprechend klare Ansagen machen die Hersteller auf diesen. Schließlich wollen sie, dass ihr Produkt auch für den Vertrieb zugelassen wird. In der Bewerbung des Produkts spielen diese Hinweise jedoch nur eine nachrangige Rolle. Vielen Herstellern kommt es hier vor allem auf einen guten Verkauf an. Entsprechend werden die Produkte angepriesen und es werden ganz bestimmte Wünsche der Verbraucher bedient. Wer nur diese im Kopf hat, verliert die klein gedruckten Hinweise auf der Verpackung schnell aus den Augen. Genau dies sollte jedoch nicht passieren. Für eine gesunde Ernährung spielt nämlich gerade das Kleingedruckte eine große Rolle.