Gesetze sind bei Kosmetik besonders wichtig – aber wie sehen diese aus?

Kosmetik Creme Produkte ZulassungEwige Jugend gehört zu den alten Träumen der Menschheit. Gute Kosmetik soll ihren Teil zu diesem Traum beitragen: Sie sorgt für eine glatte Haut und bewahrt ein schönes äußeres Erscheinungsbild über lange Jahre. Die Produkte erreichen dieses Ziel mit den unterschiedlichsten Inhaltsstoffen. Die Cremes und Mittelchen werden dazu direkt auf die Haut aufgetragen. Dabei darf das Produkt die Haut nicht schädigen und sollte keine allergischen Beschwerden auslösen. Eine Kontrolle über die Inhaltsstoffe ist bei Kosmetik deshalb besonders wichtig. Aber wie wird diese Kontrolle geregelt?

Kosmetikprodukte unterliegen dem europäischen Kosmetikrecht

Der Vertrieb von Kosmetik unterliegt klaren rechtlichen Regelungen. Richtungsweisend beim Verkauf der Produkte ist nicht nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt ein eigenes Kosmetikrecht der Europäischen Union. Die darin festgehaltenen Regelungen gelten für den Vertrieb in allen europäischen Ländern. Das Kosmetikrecht lässt bestimmte Stoffe zu. Und vor allem schlägt es mit seiner klaren Regelung bei der Auflistung der Inhalte eines Produkts zu Gute. Sie wird von der EU so deutlich geregelt, wie bei nur wenig anderen Produkten. Das Kosmetikrecht schreibt vor, dass die Inhaltsstoffe in einer bestimmten Reihenfolge auf der Verpackung des Produkts aufgelistet werden. Diese Reihenfolge richtet sich nach dem Anteil, den ein Stoff im Produkt ausmacht. Der Inhalt mit dem höchsten Anteil muss an erster Stelle aufgelistet werden und die anderen Bestandteile folgen entsprechend ihrem jeweiligen Anteil. Vorgeschrieben wird zudem die genaue Bezeichnung. Es gibt eine Liste mit den EU-weit geltenden Namen. Über diese können Verbraucher gezielt einsehen, was für ein Stoff sich hinter einem bestimmten Namen verbirgt.

Digitaler Verbraucherschutz – Nutzer können sich online gezielt informieren

Die Portal https://www.haut.de hat eine deutsche Fassung der aktuellen Liste von erstellt, die unter einem festgelegten Namen auf den Inhaltshinweisen von Kosmetika erscheinen. Die Homepage wird auch vom Bundesamt für den Verbraucherschutz empfohlen. Sie beinhaltet neben der Liste auch eine gezielte Suchmaschine für kosmetische Stoffe. Neben den schlichten Informationen, dass Stoffe wie Wasser beispielsweise nicht unter Wasser, sondern dem Namen Aqua ausgeschrieben werden, finden sich damit auch weitere relevante Daten. So können Nutzer sich zum Beispiel darüber informieren, welche Eigenschaften ein bestimmter Stoff hat. Auch Stoffe die Allergien ausrufen können, müssen übrigens auf Kosmetikprodukten aufgelistet werden. Es gibt dafür auf europäischer Ebene eine eigene Liste. Jene Stoffe, welche die am meisten verbreiteten Allergien auslösen, sind genau erfasst. Diese Stoffe müssen auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Wenn ein bestimmtes Produkt also bei manchen Menschen Hautreizungen hervorruft oder auf andere Weise unangenehm auffällt, kann das Portal Verbrauchern weiterhelfen. Mit der gezielten Information können Stoffe ausfindig gemacht werden, auf die Menschen allergisch reagieren. Wer Produkte mit dem entsprechenden Inhaltsstoff umgeht, kann sich pflegen ohne Reizungen der Haut oder andere negative Reaktionen des eigenen Körpers befürchten zu müssen.

Verbot von Tierversuchen – auch dies wird im Kosmetikrecht geregelt

Auch die Hersteller testen ihre Produkte ausführlich. In aller Regel möchten sie ein Produkt auf den Markt bringen, das keine Allergien hervorruft und von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann. Zumindest dann, wenn der Hersteller sich bei der Herstellung einer guten Qualität verschrieben hat, wird er das Produkt lange und ausführlich testen und stets weiter entwickeln. Aber auch zu den Labortests gibt es rechtliche Bestimmungen. Während für ein lebenswichtiges Medikament Tierversuche unter Umständen erlaubt sein können, ist dies für die bloße Verschönerung der Haut nicht ohne Weiteres möglich. Nach einer entsprechenden politischen Auseinandersetzung wurde das Tierrecht im Arzneimittelrecht auf europäischer Ebene verankert. Es ist heute ein fester Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere im Kosmetikrecht von Bedeutung. Kosmetik wird nicht eine derart wichtige Bedeutung wie lebensrettender Medizin beigemessen. Während bei Arzneimitteln unter Umständen Tierversuche erlaubt sind, hat der Gesetzgeber diese bei der Entwicklung von Kosmetik dezidiert ausgeschlossen. Es gibt hier klare ethische Grenzen. Diese hat auch das Kosmetikrecht im Blick. So hat die EU 2003 einen umfangreichen rechtlichen Rahmen für Tierversuche in der Kosmetikproduktion erlassen. Seit 2009 [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009R1223:DE:NOT] dürfen keine Produkte mehr im Tierversuch getestet werden. [https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierforschung.html] Produkte, mit denen nach diesem Datum seitens der Hersteller Tierversuche unternommen wurden, dürfen nicht mehr verkauft werden. Die EU hat hier also ein starkes Zeichen in Richtung Tierschutz gesetzt. Die Unternehmen haben daher kein Interesse, ein Produkt an Tieren zu testen und sich dadurch eventuell die Möglichkeit zum Vertrieb dieses Produkts zu verbauen.

Wichtige Neuregelungen verpflichten die Hersteller zur Nennung von Nano-Produkten

Seit Januar 2013 sind die Hersteller über das EU-Kosmetikrecht zudem zu einer weiteren Kenntlichmachung verpflichtet. Spezielle Nano-Materialien müssen auf der Verpackung mit einem entsprechenden Hinweis ausgezeichnet werden. Der BUND weist auf die entsprechenden Regelungen hin. Hinter der Bezeichnung des Stoffs folgt in der Regel in Klammern der Hinweis NANO. Im Gegensatz zu vielen anderen Produkten herrscht damit bei Kosmetik eine besonders umfangreiche Aufklärungspflicht. In anderen Hygieneartikeln und sind zum Teil ebenfalls Nano-Materialien enthalten. Diese werden nur in sehr kleinem Anteil in das Produkt gegeben und können dennoch eine große Wirkung entfalten. Zudem bestehen manche Teilchen aus Stoffen, die schädlich für die Umwelt sein können oder sich nur sehr schwer zersetzen, wenn sie einmal ins Meer oder Grundwasser geraten. Ein klassisches Produkt, in dem sich heute oft Nano-Partikel findet, ist die Zahnpasta. Aber auch in vielen anderen Produkten, die im Haushalt verwendet werden, finden sich heute Kleinststoffe, die eine bestimmte Wirkung des Produkts erhöhen. Während in Hygieneartikeln die Teilchen nicht kenntlich gemacht werden müssen, sieht es der Gesetzgeber bei der Kennzeichnung von Kosmetik wesentlich enger. Die regelmäßige Verwendung und die besonderen Versprechungen, die sich die Verbraucher von diesen Produkten machen, verpflichten auch zu einer einwandfreien Kennzeichnung. Die EU hat auch im Fall der Nano-Materialien eine Liste veröffentlicht, auf der sich alle Nano-Materialien finden, die in Kosmetik zum Einsatz kommen dürfen. [https://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/02_Kosmetik/04_Inhaltsstoffe/bgs_fuerAntragsteller_kosmetik_gesetzlicheRegelung_inhaltsstoffe_node.html]

Zählt zu den gefragten Produkten der Kosmetikbranche: das Wimpernserum

Zu den besonders gefragten Produkten der Kosmetikindustrie zählen aber nicht nur Cremes. Auch andere Mittel sorgen für ein schönes Äußeres. Zu den besonders gefragten Produkten der letzten Jahre zählt das Wimpernserum. Die Hersteller versprechen hierbei ein besonderes Wachstum oder eine schönere Wirkung der Wimpern. Viele Verbraucher kaufen sich diese Produkte ein. Dass Wimpern eine der wichtigsten Voraussetzungen sind, wenn man einem anderen Menschen schöne Augen machen möchte, ist schließlich allgemein bekannt. Im Film oder auf der Theaterbühne sind schöne Augen genauso gefragt wie überall im gesellschaftlichen Leben. Viele Menschen helfen bei der Gestaltung der Wimpern mit entsprechenden Stiften nach. Die Hersteller versprechen den Menschen, dass ihre Stoffe die Wimpern so wachsen lassen, dass langes Schminken künftig überflüssig ist. Das Wimpernserum soll das Haar kräftiger machen und für längere und schönere Wimpern sorgen. Aber was für Stoffe setzen die Hersteller ein, um dieses Ziel zu erreichen? Mitunter werden bestimmte Arzneimittel wie Bimatoprost eingesetzt. Sie bewirken ein Wachstum der Wimpern. Es wird dann hervorgerufen, wenn der Stoff über eine längere Zeit in die Augen eines Menschen getropft wird. Nur wenn die Proportionen des Stoffs jedoch gut aufeinander abgestimmt wurden und keine Stoffe im Produkt enthalten sind, die Nebenwirkungen hervorrufen, können Verbraucher aber auf eine sichere Verwendung zählen. Damit diese garantiert ist, gibt es gesetzliche Regelungen und eine Zulassungspflicht. Nicht weniger Kosmetikprodukte wurden aus Arzneimitteln heraus entwickelt. Wenn eine spezielle Nebenwirkung eines bestimmten Arzneimittels bekannt wird, kann dies dazu führen, dass Kosmetika daraus entwickelt werden. Die Arzneimittel werden ausführlich geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Schädliche Nebenwirkungen auf den menschlichen Organismus müssen ausgeschlossen werden können, bevor eine Arznei verkauft wird.

Wie wird ein Wimpernserum überhaupt zugelassen?

Die Zulassung eines Wimpernserums in Deutschland ist rechtlich ebenso klar geregelt wie der Import von Produkten, die in anderen Ländern produziert wurden. [https://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/02_Kosmetik/09_RechtlRahmenbedingungen/bgs_fuerAntragsteller_kosmetik_RechtlRahmenbedingungen_node.html;jsessionid=E282E900E9DE42BBAA75F7A7294A5DAB.2_cid350] Die Unternehmen dürfen das Produkt nicht einfach auf den Markt bringen. Sie müssen ihre Ware bei den zuständigen Meldestellen anzeigen. Dabei wird sowohl der Produktionsort wie auch der Ort des Vertriebs abgefragt. Zudem werden die im Produkt enthaltenen Stoffe genau geprüft. Auf der Seite des Verbraucherschutzamtes können die Regelungen für die Zulassung eingesehen werden. [https://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/02_Kosmetik/04_Inhaltsstoffe/bgs_fuerAntragsteller_kosmetik_gesetzlicheRegelung_inhaltsstoffe_node.html] Es gibt eine gesetzliche Liste mit Stoffen, die nicht in Kosmetika vorkommen dürfen, wenn diese in Deutschland auf den Markt kommen sollen. Bei der Überprüfung der Zulassung spielt sowohl die EU wie auch der nationale Rahmen eine Rolle. In der Regel übernehmen nationale Ämter bei der Zulassung die Verwaltung des Verfahrens. Sie nehmen die eingereichten Unterlagen an, Überprüfen deren Richtigkeit und stellen klar, ob alle Ansprüche an Arzneimittel von den Herstellern erfüllt wurden. Die schlussendliche Zulassung wird – bei neuen Arzneimitteln – dann auf europäischer Ebene erteilt. Das klare Zulassungsverfahren mit bestimmten rechtlichen Anforderungen bringt den Verbrauchern Sicherheit. Es sorgt dafür, dass Produkte, die gefährliche Nebenwirkungen haben könnten, nicht auf den Markt kommen. Dennoch wenden manche Hersteller bestimmte Tricks an, um diese Regelung zu umgehen. So werden in regelmäßigen Abständen immer wieder neue Stoffe entwickelt, die der Gesetzgeber dann erst prüfen muss. Mitunter verwenden Hersteller auch Inhalte, die in Arzneimitteln verwendet werden und deren besondere Nebenwirkungen sie entdeckt haben.