Auch für homöopathische Produkte gibt es klare gesetzliche Regelungen

Homöopathie GesetzgebungEin erfolgreiches Medikament wirkt oft nicht nur gegen ein bestimmtes Krankheitssymptom gut – es bringt meist auch eine ganze Reihe von Nebenwirkungen mit sich. Auf dem Beipackzettel der meisten Arzneien fällt die Liste dieser Nebenwirkungen oft besonders umfangreich aus. Mitunter kann sie Menschen sogar erschrecken. Es sind nämlich nicht nur harmlose Begleiterscheinungen, die ein starkes Medikament erzeugen kann. Bei homöopathischen Mitteln ist dies ganz anders. Die Homöopathie setzt auf bewusst schonende Herstellungsverfahren. Ihre Medikamente sind in aller Regel frei von Nebenwirkungen. Aber wann kann man sicher sein, dass es sich um eine homöopathische Medizin handelt? Was für Stoffe sind in diesen Arzneien und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind beim Vertrieb homöopathischer Medikamente von Bedeutung?

Homöopathie ist ein besonderes Herstellungsverfahren

Homöopathische Arzneimittel zeichnen sich durch zwei Dinge aus: Sie werden erstens aus sogenannten Ursubstanzen hergestellt, denen die Homöopathie oder Anthroposophie spezielle Heilkräfte zuordnet. Zweitens kennzeichnet sich ein homöopathisches Arzneimittel durch ein ganz spezielles Herstellungsverfahren. Man spricht deshalb auch von Arzneimitteln aus homöopathischer Zubereitung. Im Rahmen einer solchen Zubereitung wird das wirksame Mittel in einem speziellen Verarbeitungsverfahren verdünnt und seine Kräfte werden potenziert. Am Ende eines homöopathischen Zubereitungsverfahrens wurde der wirksame Stoff derart stark verdünnt, dass er keine negativen Nebenwirkungen mehr auf den menschlichen Organismus haben kann. In der homöopathischen Fachsprache wird diese Art der Herstellung als Potenzieren bezeichnet. Arzneimittel, die homöopathisch hergestellt wurden, wirken aufgrund dieses speziellen Herstellungsverfahrens besonders schonend. Wenn ein Medikament mit der Aufschrift homöopathisches Arzneimittel verkauft wird, können Verbraucher sich auf eine entsprechend schonende Wirkungsweise verlassen. Aber was muss im Falle eines solchen Medikaments überhaupt überprüft werden.

Im Falle homöopathischer Arzneien gilt ein anderer Wirkstoffbegriff

Anders als bei gängigen Medikamenten gilt im Falle homöopathischer Arzneien ein anderer Wirkstoffbegriff. Beim besonderen Herstellungsverfahren dieser Arzneien wird der ursprüngliche Wirkstoff nicht selten über verschiedene Phasen der Potenzierung so stark verdünnt, dass im Endprodukt kein Molekül des Stoffes mehr enthalten ist. Entsprechend gilt für die Arzneien dieser Art ein anderer Wirkstoffbegriff. Er bemisst die Wirkungsfähigkeit des ursprünglich verwendeten Stoffes statt am Anteil, der im Endprodukt tatsächlich enthalten ist. Wenn Verbraucher Arzneien einkaufen, deren Kennzeichnung auf die homöopathische Herstellung hinweist, kann im Endprodukt also gar kein Anteil dieses Stoffes mehr enthalten sein. Die Anthroposophie und die Homöopathie versprechen den Verbrauchern jedoch, dass das Potenzieren die Kräfte des Stoffes beibehalten. Diesen veränderten Wirkstoffbegriff müssen Verbraucher also im Blick haben.

Klare Auflistung der Ursubstanz und aller in der Arznei enthaltenen Stoffe

Die Europäische Union hat 2001 ihre rechtlichen Vorgaben für Medikamente erneuert. Das unterschiedliche Recht der verschiedenen Länder wurden damit harmonisiert. Von der Rahmenvorgaben sind nicht nur Medikamente betroffen. Die Bestimmungen betreffen auch homöopathische Arzneimittel. Besondere Relevanz hat im Zusammenhang mit diesen Mitteln die  Richtlinie 2001/83/EG [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32001L0083]. Sie schreibt vor, dass auf homöopathischen Arzneimitteln die Ursubstanz, die im homöopathischen Herstellungsverfahren verwendet wurde, genau benannt werden muss. Selbst wenn im Endprodukt dieser Stoff selbst gar nicht mehr enthalten ist, muss er den Verbrauchern klar und deutlich angegeben werden. Zudem gibt es eine festgelegte Liste an Stoffen, die im homöopathischen Bereich als Ursubstanzen eingesetzt werden. Die Gerichte haben festgelegt, dass die hier aufgelisteten Stoffe auch mit dem entsprechenden Namen bezeichnet werden müssen. Ein Unternehmen, dass einen bereits bekannten homöopathischen Wirkungsstoff als „Neuheit“ verkaufen wollte, wurde kürzlich in Deutschland erst wieder mit einem entsprechenden Gerichtsurteil zurückgepfiffen. [https://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/11017-arzneimittel-trotz-zugelassenem-wirkstoff-als-neuheit-zu-bewerben.html]

Bewusst schonende Behandlung und gezielter Einsatz starker Medikamente

Falls das schonend hergestellte Arzneimittel keine heilende Wirkung entfaltet, sollten Verbraucher bei stärkeren gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt aufsuchen und zu anderen Medikamenten greifen. Nur ein Mediziner mit umfangreichem Wissen kann eine fachliche Diagnose zu Erkrankungen stellen und im Zweifelsfall die richtige Therapie anordnen. Homöopathische Arzneimittel überzeugen Verbraucher jedoch durch ihre schonende Wirkung. Sie können dann eingesetzt werden, wenn sich eine Krankheit anbahnt aber noch nicht ausgebrochen ist. Zudem nutzen viele Verbraucher, die gegen gängige Arzneien allergische Reaktionen entwickelt haben, die homöopathischen Arzneimittel gerne. Im Gegensatz zu härteren Medikamenten rufen diese in der Regel keinerlei allergische Reaktionen hervor. Wenn die Verbraucher dann doch einmal von einer stärkeren Krankheit betroffen sind, kann diese mit entsprechenden Medikamenten gut abgewehrt werden. Wer umgekehrt ständig Antibiotika nimmt, kann eine Resistenz gegen deren Wirkung entwickeln. Das richtige Maß zwischen schonender Medizin und selten aber gezielt eingesetzten Antibiotika sorgt für eine gute Wirkung. In diesem Fall wirken die Antibiotika gut und der menschliche Körper entwickelt keine Resistenz gegen die starken Medikamente.

Auch Zusatzstoffe in Arzneimitteln müssen klar gekennzeichnet werden

Homöopathische Arzneimittel enthalten neben den verdünnten Ursubstanzen und Wasser oft auch noch andere Stoffe. Sie wirken als Trägersubstanzen, sorgen für einen bestimmten Duft und Geschmack oder sollen eine eigene Heilwirkung entfalten. Auch diese zusätzlichen Substanzen müssen den Verbrauchern deutlich aufgelistet werden. Der Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel [https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2001/83/EG_(Gemeinschaftskodex_f%C3%BCr_Humanarzneimittel)] schreibt eine transparente Auflistung aller Inhaltsstoffe vor. Auf der Verpackung der Arzneimittel werden die Inhaltsstoffe des Präparats in der Reihenfolge des im Endprodukt enthaltenen Anteils aufgelistet. Entsprechend nimmt der gleich am Anfang aufgelistete Stoff den höchsten Anteil des Arzneimittels aus. Wenn Verbraucher die Liste mit den Inhalten prüfen, sind die verwendeten Begriffe meist nicht bekannt. Das Internet sorgt hier jedoch für eine kundenfreundliche Transparenz. Die Stoffe können einfach gegoogelt werden.

Homöopathische Arzneimittel bedürfen der Zulassung

Wie auch andere Arzneien bedürfen homöopathische Mittel ebenfalls der Zulassung. Die Verwaltung für diese Zulassung wird von Ämtern der verschiedenen Ländern geleistet. Die schlussendliche Zulassung wird dann jedoch auf europäischer Ebene erteilt. Im Gegensatz zu Medikamenten gibt es für den Vertrieb von homöopathischen Arzneimitteln ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Durch das spezielle Herstellungsverfahren ist deutlich, dass das Arzneimittel nur einen beschränkten Wirkungsgrad entfalten kann. Entsprechend müssen die Hersteller nachweisen, dass das entsprechende Herstellungsverfahren vorliegt und auch auf der Verpackung des Arzneimittels gekennzeichnet ist. Zudem müssen sämtliche Inhaltsstoffe des Präparats ausgewiesen werden. Dann kann das Mittel angemeldet werden und wird in eine Liste der homöopathischen Mittel aufgenommen. Falls das Medikament auf seiner Beschreibung jedoch eine besondere Heilwirkung verspricht, gilt das vereinfachte Zulassungsverfahren nicht. Das Heilmittelwerbegesetz [https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/index.html] schreibt Herstellern vor, dass bei solchen Versprechungen die Wirkung genau überprüft werden muss. Das bedeutet, dass sich Versprechungen besonderer Heilwirkung nur dann auf der Verpackung finden dürfen, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen wurden. Einen solchen Nachweis gibt es im Falle homöopathischer Herstellungsverfahren jedoch nicht. Im Falle solcher Heilversprechungen ist ein vereinfachtes Zulassungsverfahren nicht möglich.

Viele Hersteller versprechen über Werbung eine besondere Wirkung

Damit Medikamente ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen können, sehen viele Hersteller bei der Gestaltung ihrer Verpackung von Heilversprechungen ab. Die Werbung entsprechender Produkte lockt Kunden jedoch, indem sie deren Wünsche bedient. Nicht selten wird dabei unter der Hand der Glaube an eine besondere Heilwirkung bedient. Wenn Verbraucher sich medizinisch gut versorgen möchten, sollten sie nicht auf diese Bewerbung hereinfallen. Nach wie vor bieten vor allem der Beipackzettel und die Verpackung eines Medikaments transparente Aufklärung über Zusammensetzung, Herstellung und Wirkungskraft von Arzneimitteln und Medikamenten. Bei der Gestaltung dieser Texte macht der Gesetzgeber klare Vorschriften. Was Hersteller hier an Heilwirkung versprechen, müssen sie auch klar und deutlich nachweisen können. Falls sie dies nicht können, wird das Arzneimittel gar nicht erst zugelassen. Auch wenn der kleingedruckte Beipackzettel also weniger gut konsumierbar als die Bewerbung eines Produkts sein mag, sollten Verbraucher sich vor allem an diesen Hinweisen orientieren.

Bachblüten-Produkte gehören zu den beliebtesten homöopathischen Arzneimitteln

Zu den beliebtesten homöopathischen Heilmitteln gehören Bachblüten-Mittel [https://www.gesundheit.de/medizin/naturheilmittel/naturheilmethoden/bachblueten]. Sie werden ebenfalls mit entsprechenden Herstellungsverfahren produziert und gehen zurück auf Dr. Edward Bach. Der Mediziner gilt als einer der großen Vorbilder der psychosomatischen Medizin. Er ordnete verschiedenen Gemütszuständen des Menschen Essenzen zu, die aus verschiedenen Blüten hergestellt werden. Durch die Mittelchen soll der innere Zustand gezielt ausgeglichen und so die persönliche Gelassenheit einer Person von innen heraus bestärkt werden. Die Essenzen werden ebenfalls in schonenden Verfahren hergestellt. Mit seiner Einordnung verschiedener Gemütslagen war Dr. Bach aber nicht nur ein Vorläufer der modernen psychosomatischen Medizin. Er steht auch mit festen Beinen auf Erkenntnissen, die für die Medizin der Antike grundlegend waren. Im Rahmen der Diätetik oder Temperamentenlehre ordnete die antike Medizin die Menschen in verschiedene Typen ein: Sanguiniker, Melancholiker, Choleriker und Phlegmatiker. Für jeden dieser Typen wurden gezielt bestimmte Medikamente und Nahrungsmittel empfohlen. Diese sollten für ein neues inneres Gleichgewicht sorgen, das Gemüt des Menschen ausgleichen und so auf psychosomatischem Wege für eine gute Lebensweise und umfassende Gesundheit sorgen. Das Prinzip der Bachblüten knüpft an diese Vorstellungen zum Teil an. Bach ordnete bestimmte Blüten verschiedenen Temperamenten zu.

Festgelegtes Verfahren und traditionelle Rezeptur

Die Bachblüten-Produkte werden aus festgelegten Inhaltsstoffen hergestellt. In einem Verfahren werden spezielle Urstoffe zusammengebracht und anschließend verdünnt. Die Herstellung der Bachblüten folgt dabei einem Verfahren, wie es für die Produktion homöopathischer Medizin ganz typisch ist. Zunächst werden Blüten bestimmter Pflanzen morgens in Wasser eingelegt. Bevor es 9 Uhr ist müssen die Blüten an einem Tag mit viel Sonne eingesammelt und für die Dauer von drei Stunden in das Wasser einer Quelle eingelegt werden. Die dabei erhaltene Flüssigkeit wird anschließend konserviert, indem Brandy oder Cognac hinzu gegeben wird. Anschließend wird das Produkt verdünnt – im Verhältnis von 1 zu fast 250. Das homöopathische Heilmittel enthält also kaum noch etwas von der ursprünglichen Bachblütensubstanz. Dem homöopathischen Gedanken zu Folge wird die gesundheitsfördernde Wirkung bei der Verdünnung jedoch nicht nur an das Wasser weitergegeben. Sie soll sich sogar noch verstärken. Wissenschaftlich nachweisen lässt sich das nicht. Und doch schwören viele Menschen auf die heilende Wirkung der aus den Blüten gewonnenen Arzneimittel. Es gibt sie bereits seit langer Zeit und sie sind am Markt als homöopathische Arzneimittel zugelassen. Sämtliche Inhaltsstoffe, die in den Mitteln enthalten sind, mussten dafür angegeben und das Medikament als homöopathisches Arzneimittel ausgewiesen werden. Diese Ansprüche erfüllen die Bachblüten-Mittel. Es gibt auch ein Patent auf den Namen und deren Herstellung. Das Mittel ist schließlich ein echter Verkaufsschlager und verfährt nach einer genauen Rezeptur. Mit den besonderen Blüten haben viele Verbraucher auf schonende Weise eine innere Ausgeglichenheit erreicht und nutzen sie deshalb immer wieder gerne.